Einige potentielle Teilnehmer haben sich schon im letzten Jahr für den Lehrgang interessiert, oder ich halte sie auf Grund ihrer Rudererfahrung für reif genug dafür.
Die Jugendabteilung hat in den letzten Jahren erlebt, wie wichtig die Steuererlaubnis für das Organisieren von Wanderfahrten ist.
Der Kurs umfasst aktuell sechs Termine, in denen die Theorie zum Rudern anhand von Filmen, Fotos, Literatur und praktischer Übungen erläutert wird, und eine anschließende theoretische Prüfung:
- Gesetzliche Regelungen
- Ruderbefehle
- Ruderordnung (voraussichtlich Helmut Hoppe)
- Steuerlehre (Strömung/Wind)
- Verkehrsregeln (Schifffahrtspolizeiverordnung(en))
- Überwinden von Schleusen und Wehren; Bootsgassen
- Verhalten in Notfällen/Kaltes Wasser
- Reparaturen an Booten
Außer der Broschüre "Bootsobleute und Steuerleute" des Deutschen Ruderverbandes (8,00 EUR) entstehen keine Kosten. Diese kann ab sofort bei mir bestellt werden.
Verbunden mit dem Lehrgang ist am Ende eine theoretische Prüfung. Deren Bestehen ist eine Voraussetzung für die praktische Steuerprüfung. Zu dieser gehören noch weitere Bedingungen:
- 5 Steuerfahrten unter Anleitung auf dem Rhein oder auf Wanderfahrt
- 60 Fahrten auf Rhein oder Wanderfahrten
- Bescheinigung über einen Erste-Hilfe-Kurs
- Mindestalter 16 Jahre bei der Praktischen Prüfung
Auch diejenigen, die angesichts dieser Voraussetzungen bestimmt noch ein Jahr brauchen, sind zur Teilnahme eingeladen.
Voranmeldungen und Terminwünsche bzw. -einschränkungen und das Absolvieren der Steuerfahrten sind ab sofort möglich.